Kosten in einer Pflegewohngemeinschaft für dementiell erkrankte Menschen
„Wir geben Ihnen gern Transparenz über die Kosten“
Pflegekosten
Der Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches (SGB XI) ist Basis für die Berechnung der Pflege- und Betreuungskosten. Den individuellen Aufwand pro Patient/-in rechnet der beauftragte ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Die Leistungen der Behandlungspflege reguliert der Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse.
Miete & Nebenkosten
Auf jede Bewohnerin und jeden Bewohner unserer Pflegewohngemeinschaft entfallen folgende Kosten:
- Miete für das Apartment mit Bad und Balkon oder Terrasse (abhängig von der Zimmergröße)
- Betriebskosten für Heizung, Strom und Wasser im Apartment werden nach Verbrauch abgerechnet, es gibt eine monatliche Vorauszahlung
- anteilige Kosten für die Gemeinschaftsflächen
Grundpauschale:
Pro Monat erheben wir für jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine Grundpauschale für Verpflegung, Hygieneartikel und Reinigung.
Kosten für Betreuungs- und Bewegungsangebote:
Die Betreuungsleistungen für unsere Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz trägt die Pflegekasse. Sie finanziert auch Leistungen (z. B. spezielle Bewegungs- und Sportangebote), die für ein größeres Wohlbefinden und mehr Mobilität sorgen. Unsere Präsenz- und Pflegekräfte gewährleisten eine professionelle Betreuung im 24-Stunden-Betrieb.
Gern beraten wir Sie im Hinblick auf Ihre individuelle Situation und loten mit Ihnen Möglichkeiten der Finanzierung durch die Pflegekasse aus. Vereinbaren Sie doch gern einen persönlichen Beratungstermin mit uns.
„Wir lassen für Sie rechnen“
Nutzen Sie ganz bequem unseren Kostenrechner. Nach Auswahl der Zimmergröße und des Pflegegrads erhalten Sie eine vollständige Kostenübersicht. Gern bieten wir Ihnen so viel Transparenz und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gern umfassend.
Kostenrechner
Hier erhalten Sie eine exemplarische Berechnung für 3 Zimmergrößen.
Kontakt
Bernhard Dyck

05241 9867-2590